Zweitverwertung von Pirmasenser Zeitung-Artikeln

Die Texte in der Pirmasenser Zeitung werden viele Tausend Male gedruckt und verteilt. Trotzdem bleiben sie das sogenannte geistige Eigentum der Pirmasenser Zeitung.

Im Digitalzeitalter ist die Übernahme von Zeitungsinhalten auf Internetseiten, in den Sozialen Medien und in anderen digitalen Veröffentlichungsformen von Vereinen, Verbänden, Verwaltungen oder Unternehmen gang und gäbe. Wurde im Vorfeld für solche Nachdrucke und Übernahmen keine Erlaubnis eingeholt, handelt es sich um ein Verstoß gegen das Urheberrecht, der geahndet werden kann.

Die Pirmasenser Zeitung hat prinzipiell nichts dagegen, wenn gemeinnützige Institutionen, Vereine, Kindergärten, Schulen oder Kirchengemeinden einzelne Beiträge aus der Zeitung auf ihrer Homepage veröffentlichen. Wir freuen uns über das Interesse an unserer Arbeit und wollen das ehrenamtliche Engagement unserer Leser würdigen.  Doch es ist für die Pirmasenser Zeitung nicht nur urheberrechtlich problematisch, wenn etwa ein Sportverein auf seiner Internetseite die komplette Spielberichterstattung aus unserer Zeitung weiterverbreitet. Damit macht er uns als Verlag Konkurrenz, mit unseren eigenen Inhalten!

Folgende Bedingungen gelten für kostenlose Veröffentlichungen:

  • Der gemeinnützige Verein oder die (vor-)schulische Einrichtung ist aus dem Verbreitungsgebiet der Pirmasenser Zeitung.
  • Es handelt sich nicht um regelmäßige Berichterstattung über den Wettkampfbetrieb von Sportvereinen. Veröffentlicht werden dürfen nur Zeitungsinhalte, die den Verein, den Chor etc. unmittelbar zum Gegenstand haben.
  • Die maximale Nutzungsdauer auf der Homepage beträgt drei Monate.
  • Es dürfen pro Verein/Einrichtung nicht mehr als zehn Beiträge pro Jahr genutzt werden.
  • Die Quellenangabe: „PIRMASENSER ZEITUNG  vom (und dann das Erscheinungsdatum)“ muss im räumlichen Zusammenhang mit der genutzten Veröffentlichung sichtbar gemacht werden.

Der Verein/Verband gewährleistet, dass die Texte/Fotos nicht an Dritte weitergegeben werden.

Kostenlose Nutzung: Hier geht es zum Formular „Kostenlose Nutzung“

Unternehmen und professionelle Organisationen wie beispielsweise Ministerien, Landesämter, Kammern, Veranstalter oder Künstler, die einen Zeitungsartikel in ihr Werbematerial oder ihren Internetauftritt übernehmen möchten, erhalten die Zweitverwertungsrechte an PIRMASENSER ZEITUNG-Beiträgen gegen eine Lizenzgebühr, deren Höhe abhängig ist, ob es sich um Artikel oder Artikel mit Foto handelt. Des weiteren, ob die Veröffentlichungen für ein Jahr oder zeitlich unbegrenzt gewünscht sind.

Gewerbliche Nutzung: Hier geht es zum Formula „Gewerbliche Nutzung“

Eine veränderte Rechtslage in der Zukunft kann dazu führen, dass die Zustimmung widerrufen wird.
Wenn sie Fragen zur Verwendung von Pirmasenser Zeitung-Artikeln haben:
Nehmen Sie über die E-Mail sekretariat@pirmasenser-zeitung.de Kontakt zu uns auf.

Zweitverwertung von Pirmasenser Zeitungs-Artikeln (jv)